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Als Ergänzung des formellen Instrumentariums stellen regionale Einzelhandelskonzepte ein informelles Instrument dar, welches den interkommunalen Umgang mit (großflächigen) Einzelhandelsvorhaben erleichtert. Ziel solcher freiwilligen Vereinbarungen sind neben der Verbesserung der Planungskultur oftmals vereinfachte und beschleunigte Verfahren. Die kommunale Planungshoheit der Städte und Gemeinden wird dabei nicht angetastet. Vielmehr stellen Regionale Einzelhandelskonzepte eine sinnvolle (regionale) Ergänzung kommunaler Einzelhandelskonzepte dar. Mit der Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes ergibt sich somit die Chance, eine ganze Region in der öffentlichen Wahrnehmung als attraktiven Wirtschaftsstandort zu positionieren. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Strukturen bei den beteiligten Städten erfordert eine intensive und fachkundige Begleitung im Rahmen des Erarbeitungsprozesses. |